Teilhabeverfahrensbericht 2025 der BAR

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 3,2 Millionen Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe gestellt, wobei 80 % medizinische Rehabilitation betrafen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags lag bei 24,3 Tagen, variierte jedoch stark zwischen den Leistungsträgern (von 10,7 Tagen bei der Bundesagentur für Arbeit bis 133,4 Tagen in der öffentlichen Jugendhilfe). Sachverständigengutachten zur Bedarfsfeststellung wurden nur bei etwa 10 % der Anträge angefordert. In diesen Fällen wurde die zweiwöchige Entscheidungsfrist in 41,7 % der Fälle überschritten, ohne Gutachten in 23,4 % der Fälle. Die Erstellung eines Gutachtens dauerte durchschnittlich 13,2 Tage. Trägerübergreifende Teilhabeplanungen wurden nur bei 0,4 % der beschiedenen Anträge durchgeführt, Teilhabekonferenzen sogar nur in 1.187 Fällen. Das Persönliche Budget wurde weiterhin kaum genutzt (unter 0,2 % der Anträge, trägerübergreifend etwa 0,01 %). Insgesamt wurden 83,7 % der Anträge ganz oder teilweise bewilligt. Gegen Entscheidungen wurden über 142.000 Widersprüche eingelegt, 13 % mehr als im Vorjahr, wobei mehr als die Hälfte erfolgreich war. Von 4.720 entschiedenen Klagen hatten etwa 25 % Erfolg.

Der Teilhabeverfahrensbericht ist auf der Website der BAR veröffentlicht.