Mitglied werden

„Über meine Mitgliedschaft in der DGRW kann ich mit Menschen aus verschiedenen Disziplinen und Professionen, die sich für die Rehabilitation und die Rehabilitationsforschung interessieren, über die Weiterentwicklung der Gesundheitsstrategie des 21. Jahrhunderts im Austausch sein und gemeinsam etwas für die wissenschaftliche Perspektive auf die rehabilitative Versorgung bewegen.“

Prof. Dr. Anke Menzel-Begemann,
Mitglied Vorstand; Leitung Kommission „Kommunikation & Transfer“; Mitglied Kommission „DGRW 2025“; Mitglied AG „EHealth in der Reha“

„Ich schätze den interdisziplinären und kompetenten Austausch über Fragen der Rehabilitation, der von den Grundlagen bis zur Anwendung reicht.“

Prof. Dr. Felix Welti,
Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung, Universität Kassel

„Die Teilnahme an wissenschaftlichen Studien in Rehakliniken war mir immer wichtig, um die Rehabilitation weiterzuentwickeln. In der DGRW kommen Wissenschaft und alle praktischen Reha-Bereiche zusammen. Der Austausch und die Zusammenarbeit mit ‚Gleichgesinnten‘ sind für mich ein großer Gewinn, was mich sehr motiviert, aktiv in der der DGRW mitzuarbeiten.“

Dr. Désirée Herbold,
Paracelsus-Klinik an der Gande, Bad Gandersheim

„Die Rehabilitation braucht eine wiss. Vertretung, ein wiss. Sprachrohr, eine Vertretung bei Leitlinien und Therapiestandards, eine Plattform für die Berufsgruppen in der Rehabilitation und eine Organisation, die wiss. Tagungen ausrichtet, kurzum alles, was eine wiss. Disziplin erfordert.“

Prof. Dr. Dr. Jürgen Bengel,
Direktor der Abteilung für Rehabilitationspsychologie und Psychotherapie, Universität Freiburg

Mitgliedschaft in der DGRW

Die Satzung der Gesellschaft sieht ordentliche und fördernde Vereinsmitglieder vor. Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die im Bereich der Rehabilitationswissenschaften tätig und ausgewiesen sind. Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen. Sie nehmen an der Mitgliederversammlung beratend teil.

Ordentliche Mitglieder

Die Mitgliedschaft bedarf des schriftlichen Antrages, über den der Vorstand entscheidet. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt Euro 120,- pro Jahr. Darin inbegriffen ist das Abonnement der Zeitschrift „Die Rehabilitation“.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei der Geschäftstelle der DGRW!

Fördernde Mitglieder

Für fördernde Mitglieder (Einzelpersonen) beträgt der jährliche Beitrag mind. Euro 240,-. Für juristische Personen wird der Beitrag im Benehmen mit dem Vorstand vereinbart. Bei Interesse an einer fördernden Mitgliedschaft nehmen Sie gerne Kontakt zu der Geschäftsstelle der DGRW auf!

Derzeit unterstützen elf Institutionen die DGRW als fördernde Mitglieder:

Interner Mitgliederbereich

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