Teilhabeverfahrensbericht 2023 der BAR

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat ihren fünften Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht. Der Bericht enthält u. a. Informationen zur Anzahl der Anträge auf Rehabilitation, zur Anzahl weitergeleiteter Anträge, zur Nichteinhaltung von Fristen, zur Verfahrensdauer, zur Anzahl der Teilhabeplanverfahren und zum Persönlichen Budget für das Jahr 2022.
Der Teilhabeverfahrensbericht ist eine trägerübergreifende Statistik zum Leistungsgeschehen im Rehabilitations- und Teilhabebereich und wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt. Der § 41 SGB IX beauftragt die BAR in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern nach § 6 Abs. 1 SGB IX zur jährlichen Erstellung dieses Berichtes. Für den aktuellen Teilhabeverfahrensbericht haben fast 1200 Rehabilitationsträger Daten übermittelt. Den aktuellen Teilhabeverfahrensbericht finden Sie hier. Dem Bericht 2023 folgend wurden im Jahr 2022 fast drei Millionen Rehabilitationen beantragt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine leichte Zunahme um mehr als 4 %. Die Zahl der Anträge liegt aber weiter deutlich unter den vorpandemischen Antragszahlen im Jahr 2019. Insbesondere die Antragszahlen für die Rentenversicherungsträger und die Agentur für Arbeit sind geringer als die Antragszahlen von 2019.

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