Post-COVID-Syndrom

Die Bundesärztekammer hat eine wissenschaftliche Stellungnahme zum Post-COVID-Syndrom veröffentlicht. Für die Stellungnahme hat der wissenschaftliche Beirat die bislang zur Verfügung stehenden Daten systematisch gesichtet und zusammengefasst. Die Weltgesundheitsorganisation spricht vom Post-COVID-Syndrom, wenn bei Personen mit einer SARS-CoV-2-Infektion drei Monate nach Beginn einer COVID-19 Symptome, wie Fatigue, Kurzatmigkeit und kognitive Störungen, von mindestens zweimonatiger Dauer auftreten. Diese Symptome können nach der anfänglichen Genesung von einer akuten COVID-19 neu sein oder nach COVID-19 fortbestehen. Da der Rezeptor, an dem das Virus bindet, im menschlichen Körper in vielen Geweben vorhanden ist, sind die Organe, die betroffen sein können, vielfältig. Häufig ist eine persistierende Inflammation feststellbar, auch Gefäßentzündungen, Viruspersistenz und Autoimmunität wurden beschrieben. Das Risiko des Post-COVID-Syndroms ist bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten deutlich höher als bei nicht hospitalisierten Patientinnen und Patienten, aber auch bei einem milden Verlauf werden Häufigkeiten von 10 % und mehr berichtet.

Ein eigener Abschnitt der Stellungnahme widmet sich den sozialmedizinischen Implikationen. Patientinnen und Patienten mit Post-COVID-Syndrom fehlten laut Daten der Allgemeinen Ortskrankenkassen durchschnittlich rund 50 Tage. Insgesamt wurden in Deutschland bereits mehrere Millionen Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund länger anhaltender Beschwerden nach SARS-CoV-2-Infektionen gezählt, zudem dürften viele Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit zur Arbeit gegangen sein. Unklar ist bislang, in welchem Ausmaß Erwerbsminderungsrenten der Deutschen Rentenversicherung beantragt und bewilligt werden. Laut Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurde bis Ende März 2022 bereits bei 150.000 Personen eine Berufskrankheit aufgrund von COVID-19 (BK 3.101) anerkannt. Zum Vergleich: Vor der Pandemie wurden jährlich rund 18.000 anerkannte Berufserkrankungen gezählt. Ergänzend wurden bis März 2022 knapp 17.000 SARS-CoV-2-Infektionen als Arbeitsunfall anerkannt.

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