DGRW-Postdoc

Förderpreis der WILHELM-Stiftung

Die Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften e.V. vergibt die Forschungsförderung „DGRW-Postdoc“ gestiftet von der Wilhelm-Stiftung für Rehabilitationsforschung im Deutschen Stiftungszentrum.

Ziel ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der medizinischen und sozialen Rehabilitation.

Von der DGRW umgesetzt zur Unterstützung exzellenter Nachwuchswissenschaftler*innen bei der Vorbereitung eines Drittmittelantrages für ein rehabilitationswissenschaftliches Forschungsprojekt (Anschubförderung).

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten, zum Antragsverfahren und die dafür einzureichenden Unterlagen finden Sie hier in kürze.

Die Ausschreibungsfrist für die Förderung 2025 endet am 30.09.2024.

DGRW-Postdoc

Mit einer DGRW-Postdoc-Förderung sollen herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen
und Nachwuchswissenschaftler gezielt unterstützt werden, um innerhalb der Förderlaufzeit
(12 Monate) einen Antrag bei einem externen Fördergeber einreichen zu können (z. B. bei
der DRV, der DFG oder dem ERC).
Die Fördersumme beträgt bis zu 25.000 Euro. In diesem Rahmen können individuell und
flexibel alle Maßnahmen beantragt werden, die für die Vorbereitung des Drittmittelantrages
notwendig sind. Hierzu zählen beispielsweise Personalmittel, Verbrauchsmaterial oder
Reisemittel. Zusätzlich können DGRW-Postdoc-Geförderte die Kosten für karrierefördernde
Weiterbildungen (z. B. bei den Graduiertenzentren ihrer Hochschulen, dem Deutschen
Hochschulverband oder vergleichbaren Einrichtungen) über ihre Förderung decken.

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen aus dem Bereich der
Rehabilitationswissenschaften und angrenzender Disziplinen, die innerhalb der letzten vier
Jahre promoviert haben und nicht habilitiert sind. Personen, die bereits eine DGRW-Postdoc-
Förderung oder eine Förderung im Rahmen vergleichbarer Programme erhalten, sind von
der Antragstellung ausgeschlossen.

Das Förderprogramm DGRW-Postdoc wird jährlich einmal ausgeschrieben. Die
Begutachtung der Anträge erfolgt durch einen vom Vorstand der DGRW angesprochenen
Kreis von Gutachter*innen aus dem Bereich der Rehabilitationswissenschaften. Die
Entscheidung über eingereichte Förderanträge wird circa drei Monate nach Ende der
Bewerbungsfrist mitgeteilt.

  • Antragseinreichung
    ->Einreichung einer nach nachstehendem Schema erstellten Projektskizze mit einem
    Umfang von max. 7 Seiten bzw. ca. 3000 Wörter (exklusive Literaturverzeichnis)
    ->Einreichung einer Übersicht zum bisherigen beruflichen bzw. wissenschaftlichen
    Lebenslauf mit Angaben zu Thema, Zeitpunkt und Note der Promotion, bisherigen
    Projekterfahrungen und Publikationen im Kontext Rehabilitationswissenschaften, ggf.
    bisherige Antragstellungen für Projektförderung, etc.
    ->Einreichung einer Unterstützungserklärung der aktuellen
    Beschäftigungsstelle/Einrichtung (siehe Formblatt „Unterstützungserklärung“)
    ->Gebündelte Einreichung aller Unterlagen in einer pdf-Datei bis zum Datum, das auf der Website angegeben ist, an die
    Geschäftsstelle der DGRW (dgrw@medizin.uni-halle.de)
    Begutachtung
    ->Begutachtung jedes Antrags durch je zwei Gutachter*innen aus dem Kreis des
    DGRW-Vorstands oder anderer vom DGRW-Vorstand angesprochenen Kollegen/-
    innen aus den Rehabilitationswissenschaften, die in den letzten fünf Jahren nicht mit
    den Antragsteller*innen bzw. deren wiss. Arbeitsgruppe in Projekten oder bei
    Publikationen zusammengearbeitet haben.
    ->Begutachtung hinsichtlich der Qualität des geplanten Forschungsvorhabens
    (fachlich/inhaltlich, konzeptionell, methodisch), der Nachvollziehbarkeit der
    einzelnen beantragten Positionen der Förderung und den bisherigen
    Erfahrungen/Qualifikation der Antragstellenden
    ->Würdigung der Gutachten, Beratung und Auswahl zur Förderung im Kreis des DGRW-
    Vorstands; bei Bedarf Hinzuziehung weiterer begutachtender Personen
    Bekanntgabe der Förderentscheidung an die Bewerber*innen
    ->Bescheid circa drei Monate nach Ende der Bewerbungsfrist.

Förderrichtlinien DGRW-Postdoc

Antragsberechtigt sind ausschließlich promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen im Kontext der Rehabilitationswissenschaften in Deutschland bis zu vier Jahre nach der Promotion, die noch nicht habilitiert sind.

Auf die DGRW-Postdoc-Antragsberechtigung können folgende Zeiten angerechten werden:

  • Kindererziehung (pauschal zwei Jahre pro Kind unter 12 Jahren, auch wenn keine Elternzeit genommen wurde)
  • Nachgewiesene Pflegezeiten für Angehörige oder Zeiten eigener schwerer Krankheiten oder Zeiten als Nachteilsausgleich wegen einer Behinderung bis zu 2 Jahren
  • Tätigkeit in nicht-wissenschaftlichen Bereichen

Die/der Antragstellende muss zum Zeitpunkt des Förderstarts an einer Hochschule als Wissenschaftler*in beschäftigt bzw. Mitglied einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe sein. Zum Nachweis bedarf es einer Bestätigung durch eine/n Professor/in der Hochschule anhand der „Unterstützungserklärung“ (siehe Formblatt).

Personen, die bereits eine DGRW-Postdoc-Förderung oder eine vergleichbare Förderung erhalten oder erhalten haben, sind von der Antragstellung ausgeschlossen

Bis maximal drei Monate nach Beendigung der Förderlaufzeit ist ein Antrag bei einem externen (d.h. nicht Hochschul-internen) Fördergeber (z.B. DRV, DFG, ERC) einzureichen.

Förderfähig sind alle Maßnahmen, die der/dem Geförderten die Basis für eine erfolgreiche Antragstellung bei einem externen Fördergeber verschaffen. Dazu gehören Personalmittel und Sachmittel (studentische Hilfskräfte, Verbrauchsmaterial, Software, Publikationsmittel, Reisemittel, fachfremde Expertise, ggf. weitere Assistenzmittel).

Zusätzlich sind Weiterbildungsangebote zur individuellen Karriereentwicklung förderfähig.

In unklaren Fällen ist von den Bewerber*innen eine Stellungnahme der Leiter*innen der Einrichtung einzureichen, in der die Arbeit im Wesentlichen entstanden ist, mit eindeutiger Benennung einer/eines Bewerber*in oder zwei gleichrangiger Bewerber*innen.

Die Preisaufteilung zwischen mehreren gleichrangig begutachteten Arbeiten ist möglich.

  • Fördersumme: maximal 25.000 € pro Antrag
  • Förderzeitraum: maximal 12 Monate
  • Ausschreibung einmal jährlich
  • Beantragung gemäß Antragsschema
  • Formelle Prüfung durch die DGRW-Geschäftsstelle
  • Fachliche Begutachtung durch je zwei Gutachter*innen aus dem Kreis des DGRW-Vorstands oder anderer Kollegen/-innen aus den Rehabilitationswissenschaften, die in den letzten fünf Jahren nicht mit den Antragsteller*innen bzw. deren wiss. Arbeitsgruppe in Projekten oder bei Publikationen zusammengearbeitet haben.
  • Die Entscheidung durch den DGRW-Vorstand erfolgt auf Grundlage der fachlichen Gutachten.
  • Die Anzahl der Bewilligungen pro Antragsrunde hängt von der Qualität der Anträge und der Verfügbarkeit der Mittel ab.

6.1. Bewertungskriterien

  • Qualifikation der/des Antragstellenden
  • Qualität des Forschungsvorhabens (fachlich und konzeptionell)
  • Plausibilität des Arbeitsplans und der beantragten Mittelverwendung zur Vorbereitung einer Antragstellung bei einem externen Fördergeber innerhalb des DGRW-Postdoc-Förderzeitraums

6.2. Auswahlgremium

  • Vorstandsmitglieder der DGRW

Die DGRW-Postdoc-Förderung ist an der jeweiligen Hochschule umzusetzen. Die/der Geförderte ist bezüglich der Mittelverwendung an die Zusage gebunden und angehalten, sparsam zu haushalten. Eine von der Zusage abweichende Mittelverwendung ist in Höhe von 20 % des Gesamtförderbetrags möglich und muss im Abschlussbericht aufgeführt und projektbezogen begründet werden. Nicht verwendete Fördermittel sind nach der Förderlaufzeit zurückzuzahlen.

Während der Förderlaufzeit ist die/der Geförderte für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und weiterer Bestimmungen (z. B. Richtlinien zur Finanzierung von Repräsentations- und Bewirtungsausgaben der jeweiligen Hochschule, Leitlinien der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Reisekostenvorgaben der jeweiligen Hochschule etc.) verantwortlich. Alle angeschafften und nicht zum Verbrauch bestimmten Gegenstände (z.B. Software, Geräte o. ä.) gehen in das Eigentum der jeweiligen Hochschule über. In Veröffentlichungen und Beiträgen sollte durch Text (z. B. „Gefördert durch die Postdoc Initiative der DGRW“) auf die Förderinitiative hingewiesen werden. Die DGRW-Postdoc-Förderung kann in besonders begründeten Fällen verschoben, ausgesetzt oder verlängert werden (z. B. schwere Krankheit, Mutterschutz, Behinderung). Hierfür wird das Anliegen schriftlich per E-Mail (dgrw@medizin.uni-halle.de) an die DGRW-Geschäftsstelle gesendet.

Spätestens einen Monat nach Förderlaufzeit reicht die/der Geförderte einen Abschlussbericht ein und benachrichtigt die DGRW-Geschäftsstelle außerdem, sobald der externe Förderantrag eingereicht wurde sowie im Falle einer Zu- oder Absage durch den Drittmittelgeber.

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